Unterposition 160232von Hühnern
Gültig seit 01.01.1996
Die Zolltarifnummer 160232 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 1602 („Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Blut oder Insekten, anders zubereitet oder haltbar gemacht“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Als Unterposition bündelt 160232 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 160232
160232 bezeichnet „von Hühnern“, eine Einreihung innerhalb der Position 1602 („Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Blut oder Insekten, anders zubereitet oder haltbar gemacht“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
160232 umfasst 4 Untercodes, darunter „nicht gegart“, „andere“ und „mit einem Anteil an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen von Geflügel von 25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 57 GHT“ u. a.
Die Einreihung 160232 ist im TARIC seit dem 01.01.1996 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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