Position 1602Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Blut oder Insekten, anders zubereitet oder haltbar gemacht
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 1602 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 16 („Zubereitungen von Fleisch, Fischen, Krebstieren, Weichtieren, Anderen Wirbellosen Wassertieren oder von Insekten“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Als Position bündelt 1602 insgesamt 10 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 10,2 % und 16,6 %.
Unterpositionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 160210 | homogenisierte Zubereitungen |
| 160220 | aus Lebern aller Tierarten |
| 160231 | von Truthühnern |
| 160232 | von Hühnern |
| 160239 | andere |
| 160241 | Schinken und Teile davon |
| 160242 | Schultern und Teile davon |
| 160249 | andere, einschließlich Mischungen |
| 160250 | von Rindern |
| 160290 | andere, einschließlich Zubereitungen aus Blut aller Tierarten |
Häufige Fragen zu 1602
1602 bezeichnet „Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Blut oder Insekten, anders zubereitet oder haltbar gemacht“ im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
1602 umfasst 10 Untercodes, darunter „homogenisierte Zubereitungen“, „aus Lebern aller Tierarten“ und „von Truthühnern“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 10,2 % und 16,6 %.
Die Einreihung 1602 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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