KN-Code 16023921nicht gegart
Gültig seit 01.01.1996
Die Zolltarifnummer 16023921 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 1602 („Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Blut oder Insekten, anders zubereitet oder haltbar gemacht“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 2765,00 EUR pro Tonne. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Chile | 0% | |
| Ukraine | 0% | |
| L001Einfuhrlizenz AGRIM | ||
| Y100Besondere Angaben auf der Einfuhrlizenz AGRIM | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 16023921 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 16023921
16023921 bezeichnet „nicht gegart“, eine Einreihung innerhalb der Position 1602 („Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Blut oder Insekten, anders zubereitet oder haltbar gemacht“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Zollkontingent (nicht-präferenziell)“ ist eine Maßnahme für Thailand hinterlegt. Als „Präferenzzollkontingent“ sind 2 Maßnahmen für Chile und Ukraine hinterlegt. Betroffene Zollkontingente: 094257, 091946 und 094273. Rechtsgrundlage: Regulation 1218/12, Regulation 1401/21, Regulation 0184/25 u. a.
Für Waren mit Ursprung Chile und Ukraine sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 16023921 Nachweise wie Ursprungszeugnis für die Einfuhr von Erzeugnissen, für die besondere, nicht präferenzielle Einfuhrregelungen gelten, in die Europäische Union gemäß Artikel 57 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission, Einfuhrlizenz AGRIM und Besondere Angaben auf der Einfuhrlizenz AGRIM erforderlich sein.
Für 16023921 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
16023921 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 160239 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 16023921 erfasst speziell „nicht gegart“.
Die Einreihung 16023921 ist im TARIC seit dem 01.01.1996 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.