Unterposition 160242Schultern und Teile davon
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 160242 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 1602 („Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Blut oder Insekten, anders zubereitet oder haltbar gemacht“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Als Unterposition bündelt 160242 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 10,9 % und 10,9 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 160242
160242 bezeichnet „Schultern und Teile davon“, eine Einreihung innerhalb der Position 1602 („Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Blut oder Insekten, anders zubereitet oder haltbar gemacht“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
160242 umfasst 2 Untercodes, darunter „von Hausschweinen“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 10,9 % und 10,9 %.
Die Einreihung 160242 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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