KN-Code 16024911Kotelettstränge (ausgenommen Nacken) und Teile davon, einschließlich Mischungen aus Kotelettsträngen und Schinken
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 16024911 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 1602 („Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Blut oder Insekten, anders zubereitet oder haltbar gemacht“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 156,80 EUR pro Dezitonne (100 kg). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| Moldau, Republik | 0% |
| Peru | 0% |
| Singapur | 0% |
| Chile | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 16024911 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 16024911
16024911 bezeichnet „Kotelettstränge (ausgenommen Nacken) und Teile davon, einschließlich Mischungen aus Kotelettsträngen und Schinken“, eine Einreihung innerhalb der Position 1602 („Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Blut oder Insekten, anders zubereitet oder haltbar gemacht“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Zollkontingent (nicht-präferenziell)“ ist eine Maßnahme für Alle Drittländer hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 3 Maßnahmen für Moldau, Republik, Peru und Singapur hinterlegt. Als „Präferenzzollkontingent“ ist eine Maßnahme für Chile hinterlegt. Betroffene Zollkontingente: 090121 und 091945. Rechtsgrundlage: Regulation 2204/99, Regulation 1988/20, Decision 0492/14 u. a.
Für Waren mit Ursprung Moldau, Republik, Peru, Singapur und Chile sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation, Vereinigtes Königreich und Weißrußland.
Für 16024911 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
16024911 ist einer von 6 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 160249 („andere, einschließlich Mischungen“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 16024911 erfasst speziell „Kotelettstränge (ausgenommen Nacken) und Teile davon, einschließlich Mischungen aus Kotelettsträngen und Schinken“.
Die Einreihung 16024911 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.