KN-Code 16029061nicht gegart; Mischungen aus gegartem Fleisch oder gegarten Schlachtnebenerzeugnissen und nicht gegartem Fleisch oder nicht gegarten Schlachtnebenerzeugnissen

Gültig seit 01.01.1972

Einfuhr (Import)

Drittlandzoll (MFN)

303,40 EUR pro Dezitonne (100 kg)

Ergänzende Maßeinheit

Präferenzzölle

Land / AbkommenZollsatz
Ägypten0%
Albanien0%
Andorra0%
Besetzte palästinensische Gebiete0%
Bosnien und Herzegowina0%
CARIFORUM0%
Elfenbeinküste0%
Fidschi0%
Georgien0%
Ghana0%
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder - Alles außer Waffen)0%
Jordanien0%
Kamerun0%
Kenia0%
Kosovo0%
Libanon0%
Marokko0%
Moldau, Republik0%
Montenegro0%
Neuseeland0%
Nordmazedonien0%
Papua-Neuguinea0%
Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Königreich Marokko andererseits zur Änderung der Protokolle Nr. 1 und Nr. 4 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits.0%
SADC EPA0%
Salomonen0%
Samoa0%
Serbien0%
Singapur0%
Staaten des östlichen und südlichen Afrikas0%
Südkorea (Republik Korea)0%
Ukraine0%
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0%
Vietnam37,92 EUR pro Dezitonne (100 kg)
Chile0%
L001Einfuhrlizenz AGRIM
A017Echtheitszeugnis gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2020/761
Y100Besondere Angaben auf der Einfuhrlizenz AGRIM
Peru0%

Zollunion

Land / AbkommenZollsatz
San Marino0%

Einfuhrkontrollen

  • Einfuhrkontrolle — CITES

    Herkunft: ERGA OMNES

    Ist die Ware im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 338/97 in der geltenden Fassung aufgeführt, ist eine Einfuhrgenehmigung vorzulegen.

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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