KN-Code 16029095von Ziegen
Gültig seit 01.01.2012
Die Zolltarifnummer 16029095 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 1602 („Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Blut oder Insekten, anders zubereitet oder haltbar gemacht“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 16,6%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| Ägypten | 0% |
| Albanien | 0% |
| Andorra | 0% |
| APS - Allgemeine Regelung | 13,1% |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0% |
| Bosnien und Herzegowina | 0% |
| CARIFORUM | 0% |
| Chile | 0% |
| Ecuador | 0% |
| Elfenbeinküste | 0% |
| Fidschi | 0% |
| Georgien | 0% |
| Ghana | 0% |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder - Alles außer Waffen) | 0% |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung) | 0% |
| Jordanien | 0% |
| Kamerun | 0% |
| Kenia | 0% |
| Kolumbien | 0% |
| Kosovo | 0% |
| Libanon | 0% |
| Marokko | 0% |
| Mexiko | 0% |
| Moldau, Republik | 0% |
| Montenegro | 0% |
| Neuseeland | 0% |
| Nordmazedonien | 0% |
| Papua-Neuguinea | 0% |
| Peru | 0% |
| Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Königreich Marokko andererseits zur Änderung der Protokolle Nr. 1 und Nr. 4 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits. | 0% |
| SADC EPA | 0% |
| Salomonen | 0% |
| Samoa | 0% |
| Serbien | 0% |
| Singapur | 0% |
| Staaten des östlichen und südlichen Afrikas | 0% |
| Südafrika | 0% |
| Südkorea (Republik Korea) | 0% |
| Türkei | 0% |
| Ukraine | 0% |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0% |
| Vietnam | 2% |
| Zentralamerika | 0% |
Zollunion
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| San Marino | 0% |
Einfuhrkontrollen
Einfuhrkontrolle — CITES
Herkunft: ERGA OMNES
Ist die Ware im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 338/97 in der geltenden Fassung aufgeführt, ist eine Einfuhrgenehmigung vorzulegen.
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export control - CITES | Alle Drittländer |
Häufige Fragen zu 16029095
16029095 bezeichnet „von Ziegen“, eine Einreihung innerhalb der Position 1602 („Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Blut oder Insekten, anders zubereitet oder haltbar gemacht“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Zollunionszoll“ ist eine Maßnahme für San Marino hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 43 Maßnahmen für Ägypten, Albanien, Andorra, APS - Allgemeine Regelung u. a. hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1006/11, Decision 0245/02, Decision 0240/10 u. a.
Für Waren mit Ursprung Ägypten, Albanien, Andorra, APS - Allgemeine Regelung u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 16029095 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Haiti.
Für 16029095 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
16029095 ist einer von 8 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 160290 („andere, einschließlich Zubereitungen aus Blut aller Tierarten“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 16029095 erfasst speziell „von Ziegen“.
Die Einreihung 16029095 ist im TARIC seit dem 01.01.2012 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.