KN-Code 16041490Pelamide (Sarda spp.)

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 16041490 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 1604 („Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 25%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.

Einfuhr (Import)

Drittlandzoll (MFN)

25%

Ergänzende Maßeinheit

–

Präferenzzölle

Land / AbkommenZollsatz
Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren0%
U088Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA)
Albanien12,5%
APS - Allgemeine Regelung21,5%
Bosnien und Herzegowina17,5%
Chile0%
Europäischer Wirtschaftsraum7,5%
Y021Antrag auf EWR-Präferenzbehandlung
Kanada0%
Montenegro17,5%
Neuseeland0%
Serbien17,5%
Südafrika0%
Ukraine0%
Mexiko7,1%
Vietnam0%

Einfuhrkontrollen

  • Control on illegal, unreported and unregulated fishing

    Herkunft: ERGA OMNES

    Fischereierzeugnisse, ausgenommen – aus Jungfischen und Larven gewonnene Aquakulturerzeugnisse; – lebende Zierfische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere; – Süßwasserfische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere; – Austern, Kammmuscheln, Miesmuscheln, Venusmuscheln, Herzmuscheln und Archenmuscheln, Quallen; – Fischlebern, Fischrogen, Fischmilch, Fischflossen (ausgenommen Flossen von Fischen der Klasse Chondrichthyes), Kopf, Schwanz, Fischblasen und andere genießbare Fischnebenerzeugnisse; – Schnecken, ausgenommen Meeresschnecken; Kaviarersatz dürfen nur nach Vorlage der gültigen Erklärung des IM-Importeurs aus der CATCH in die Union eingeführt werden, wie in Feld 11 der Fangbescheinigung vorgesehen. gegebenenfalls nach Vorlage der gültigen Fangbescheinigung/vereinfachten Fangbescheinigung/Wiederausfuhrbescheinigung aus der CATCH oder in Papierform aus der Union ausgeführt werden. gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 oder Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1010/2009. Die Durchführungsverordnung (EU) 2022/1479 der Kommission enthält die ausführliche Liste der von diesen Anforderungen ausgenommenen Fischereierzeugnisse.

Ähnliche KN-Codes zu 16041490

16041490 steht in Unterposition 160414 „Thunfische, Echter Bonito und Pelamide (Sarda spp.)“. Auf derselben Ebene liegen 9 weitere KN-Codes, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

CodeBeschreibung
16041421in Pflanzenöl
16041426Filets genannt "Loins"
16041428andere
16041431in Pflanzenöl
16041436Filets genannt "Loins"
16041438andere
16041441in Pflanzenöl
16041446Filets genannt "Loins"
16041448andere

Häufige Fragen zu 16041490

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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