Unterposition 160415Makrelen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 160415 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 1604 („Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Als Unterposition bündelt 160415 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 20 % und 25 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 160415
160415 bezeichnet „Makrelen“, eine Einreihung innerhalb der Position 1604 („Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
160415 umfasst 3 Untercodes, darunter „Filets“, „andere“ und „der Art Scomber australasicus“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 20 % und 25 %.
Die Einreihung 160415 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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