KN-Code 16041511Filets
Gültig seit 01.01.1993
Die Zolltarifnummer 16041511 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 1604 („Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 25%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Albanien | 12,5% | |
| APS - Allgemeine Regelung | 17,5% | |
| Bosnien und Herzegowina | 17,5% | |
| Montenegro | 17,5% | |
| Serbien | 17,5% | |
| Singapur | 0% | |
| Ukraine | 0% | |
| Vietnam | 3,1% | |
| Norwegen | 0% | |
| Peru | 0% | |
| U069Ursprungsnachweis mit dem folgenden Wortlaut auf Englisch: "Product originating in accordance with Appendix 5 of Annex II" | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 16041511 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 16041511
16041511 bezeichnet „Filets“, eine Einreihung innerhalb der Position 1604 („Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 8 Maßnahmen für Albanien, APS - Allgemeine Regelung, Bosnien und Herzegowina, Montenegro u. a. hinterlegt. Als „Präferenzzollkontingent“ sind 2 Maßnahmen für Norwegen und Peru hinterlegt. Betroffene Zollkontingente: 090742 und 097200. Rechtsgrundlage: Regulation 2505/92, Decision 0332/09, Regulation 0978/12 u. a.
Für Waren mit Ursprung Albanien, APS - Allgemeine Regelung, Bosnien und Herzegowina, Montenegro u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 16041511 Nachweise wie Ursprungsnachweis mit dem folgenden Wortlaut auf Englisch: "Product originating in accordance with Appendix 5 of Annex II" erforderlich sein.
Für 16041511 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
16041511 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 160415 („Makrelen“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 16041511 erfasst speziell „Filets“.
Die Einreihung 16041511 ist im TARIC seit dem 01.01.1993 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.