Unterposition 160530Hummer
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 160530 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 1605 („Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, zubereitet oder haltbar gemacht“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Als Unterposition bündelt 160530 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 20 % und 20 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 160530
160530 bezeichnet „Hummer“, eine Einreihung innerhalb der Position 1605 („Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, zubereitet oder haltbar gemacht“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
160530 umfasst 2 Untercodes, darunter „Hummerfleisch, gekocht, zum Herstellen von Hummerbutter, -pasten, -suppen oder -soßen“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 20 % und 20 %.
Die Einreihung 160530 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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