KN-Code 16053010Hummerfleisch, gekocht, zum Herstellen von Hummerbutter, -pasten, -suppen oder -soßen
Gültig seit 01.01.1997
Die Zolltarifnummer 16053010 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 1605 („Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, zubereitet oder haltbar gemacht“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| Ukraine | 0% |
End-Use-Zollsätze
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| N990EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 16053010 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 16053010
16053010 bezeichnet „Hummerfleisch, gekocht, zum Herstellen von Hummerbutter, -pasten, -suppen oder -soßen“, eine Einreihung innerhalb der Position 1605 („Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, zubereitet oder haltbar gemacht“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Als „Non preferential duty under end-use“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ ist eine Maßnahme für Ukraine hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1549/06 und Decision 0295/14.
Für Waren mit Ursprung Ukraine sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 16053010 Nachweise wie EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Für 16053010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
16053010 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 160530 („Hummer“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der Beschaffenheit und der Zweckbestimmung der Ware; 16053010 erfasst speziell „Hummerfleisch, gekocht, zum Herstellen von Hummerbutter, -pasten, -suppen oder -soßen“.
Die Einreihung 16053010 ist im TARIC seit dem 01.01.1997 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.