Unterposition 170191mit Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 170191 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 1701 („Rohr- und Rübenzucker und chemisch reine Saccharose, fest“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 41,90 EUR pro Dezitonne (100 kg). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren | 0,00 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| U088Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) | ||
| Kanada | 0,00 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| Neuseeland | 20,95 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| Singapur | 0% | |
| L001Einfuhrlizenz AGRIM | ||
| Ecuador | 0% | |
| Kolumbien | 0% | |
| Panama | 0% | |
| Peru | 0% | |
| Ukraine | 0% | |
| Vietnam | 0% | |
| Zentralamerika | 0% | |
| E017Ausfuhrbescheinigung, ausgestellt von den zuständigen Behörden eines Drittlandes | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 170191 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 170191
170191 bezeichnet „mit Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen“, eine Einreihung innerhalb der Position 1701 („Rohr- und Rübenzucker und chemisch reine Saccharose, fest“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Supplementary unit import“ sind 5 Maßnahmen für Ecuador, Kolumbien, Peru, Vietnam u. a. hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 4 Maßnahmen für Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Kanada, Neuseeland und Singapur hinterlegt. Als „Präferenzzollkontingent“ sind 7 Maßnahmen für Ecuador, Kolumbien, Panama, Peru u. a. hinterlegt. Betroffene Zollkontingente: 097533, 097235, 097311, 097226, 096704, 098206 und 097307. Rechtsgrundlage: Regulation 2204/99, Regulation 0754/17, Regulation 0741/13 u. a.
Für Waren mit Ursprung Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Kanada, Neuseeland, Singapur u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 170191 Nachweise wie Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA), Einfuhrlizenz AGRIM und Ausfuhrbescheinigung, ausgestellt von den zuständigen Behörden eines Drittlandes erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Panama.
Für 170191 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
Die Einreihung 170191 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.