Position 1702Andere Zucker, einschließlich chemisch reine Lactose, Maltose, Glucose und Fructose, fest; Zuckersirupe, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen; Invertzuckercreme, auch mit natürlichem Honig vermischt; Zucker und Melassen, karamellisiert
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 1702 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 17 („Zucker und Zuckerwaren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Als Position bündelt 1702 insgesamt 8 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 16 % und 16 %.
Unterpositionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 170211 | mit einem Gehalt an Lactose, berechnet als wasserfreie Lactose, in der Trockenmasse, von 99|GHT oder mehr |
| 170219 | andere |
| 170220 | Ahornzucker und Ahornsirup |
| 170230 | Glucose und Glucosesirup, keine Fructose enthaltend oder mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von weniger als 20|GHT |
| 170240 | Glucose und Glucosesirup, mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von 20|GHT oder mehr, jedoch weniger als 50|GHT, ausgenommen Invertzucker |
| 170250 | chemisch reine Fructose |
| 170260 | andere Fructose und Fructosesirup, mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von mehr als 50|GHT, ausgenommen Invertzucker |
| 170290 | andere, einschließlich Invertzucker und anderer Zucker und Zuckersirupe mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von 50|GHT |
Häufige Fragen zu 1702
1702 bezeichnet „Andere Zucker, einschließlich chemisch reine Lactose, Maltose, Glucose und Fructose, fest; Zuckersirupe, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen; Invertzuckercreme, auch mit natürlichem Honig vermischt; Zucker und Melassen, karamellisiert“ im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
1702 umfasst 8 Untercodes, darunter „mit einem Gehalt an Lactose, berechnet als wasserfreie Lactose, in der Trockenmasse, von 99 GHT oder mehr“, „andere“ und „Ahornzucker und Ahornsirup“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 16 % und 16 %.
Die Einreihung 1702 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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