KN-Code 17049055Husten- und Kräuterbonbons und -pastillen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 17049055 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 1704 („Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade)“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 9% + Agrarteilbetrag, höchstens 18,7% + Zusätzlicher Zollsatz auf Zucker. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Ägypten | 0% | |
| Algerien | Agrarteilbetrag, höchstens 18,7% + Zusätzlicher Zollsatz auf Zucker | |
| APS - Allgemeine Regelung | 5,5% + Agrarteilbetrag, höchstens 18,7% + Zusätzlicher Zollsatz auf Zucker | |
| Chile | ermäßigter Agrarteilbetrag, höchstens 9,3% + ermäßigter Zusätzlicher Zollsatz auf Zucker | |
| Ecuador | 0% | |
| Europäischer Wirtschaftsraum | ermäßigter Agrarteilbetrag, höchstens 18,7% + ermäßigter Zusätzlicher Zollsatz auf Zucker | |
| Y021Antrag auf EWR-Präferenzbehandlung | ||
| Färöer | Agrarteilbetrag, höchstens 18,7% + Zusätzlicher Zollsatz auf Zucker | |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung) | Agrarteilbetrag, höchstens 18,7% + Zusätzlicher Zollsatz auf Zucker | |
| Island | ermäßigter Agrarteilbetrag, höchstens 18,7% + ermäßigter Zusätzlicher Zollsatz auf Zucker | |
| Y019Antrag auf Präferenzbehandlung für Island | ||
| Israel | Agrarteilbetrag, höchstens 18,7% + Zusätzlicher Zollsatz auf Zucker | |
| Y864Aus dem Ursprungsnachweis geht hervor, dass die die Ursprungseigenschaft verleihende Herstellung nicht an einem Ort innerhalb der seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden Gebiete stattgefunden hat. | ||
| Jordanien | 0% | |
| Kolumbien | 0% | |
| Mexiko | Agrarteilbetrag, höchstens 0% + Zusätzlicher Zollsatz auf Zucker | |
| Norwegen | ermäßigter Agrarteilbetrag, höchstens 18,7% + ermäßigter Zusätzlicher Zollsatz auf Zucker | |
| Y020Antrag auf Präferenzbehandlung für Norwegen | ||
| Peru | 0% | |
| Singapur | 0% | |
| Südafrika | 5,5% + Agrarteilbetrag, höchstens 18,7% + Zusätzlicher Zollsatz auf Zucker | |
| Syrien | Agrarteilbetrag, höchstens 18,7% + Zusätzlicher Zollsatz auf Zucker | |
| Tunesien | Agrarteilbetrag, höchstens 18,7% + Zusätzlicher Zollsatz auf Zucker | |
| Ukraine | 0% | |
| Vietnam | 0% | |
| Zentralamerika | Agrarteilbetrag, höchstens 0% + Zusätzlicher Zollsatz auf Zucker | |
| Island | 4,5% + ermäßigter Agrarteilbetrag, höchstens 9,3% + ermäßigter Zusätzlicher Zollsatz auf Zucker, höchstens 35,15 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
Zollunion
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| Türkei | Agrarteilbetrag, höchstens 18,7% + Zusätzlicher Zollsatz auf Zucker |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 17049055 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 17049055
17049055 bezeichnet „Husten- und Kräuterbonbons und -pastillen“, eine Einreihung innerhalb der Position 1704 („Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade)“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Zollunionszoll“ ist eine Maßnahme für Türkei hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 22 Maßnahmen für Ägypten, Algerien, APS - Allgemeine Regelung, Chile u. a. hinterlegt. Als „Präferenzzollkontingent“ ist eine Maßnahme für Island hinterlegt. Als „Customs Union Quota“ ist eine Maßnahme für Türkei hinterlegt. Betroffene Zollkontingente: 090799 und 090229. Rechtsgrundlage: Regulation 2204/99, Decision 0142/96, Decision 0240/10 u. a.
Für Waren mit Ursprung Ägypten, Algerien, APS - Allgemeine Regelung, Chile u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 17049055 Nachweise wie Antrag auf EWR-Präferenzbehandlung, Antrag auf Präferenzbehandlung für Island, Aus dem Ursprungsnachweis geht hervor, dass die die Ursprungseigenschaft verleihende Herstellung nicht an einem Ort innerhalb der seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden Gebiete stattgefunden hat. u. a. erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Island und Liechtenstein.
Für 17049055 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
17049055 ist einer von 9 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 170490 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 17049055 erfasst speziell „Husten- und Kräuterbonbons und -pastillen“.
Die Einreihung 17049055 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.