Position 1801Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch, roh oder geröstet
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 1801 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 18 („Kakao und Zubereitungen aus Kakao“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 1801 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 1801
1801 bezeichnet „Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch, roh oder geröstet“ im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ ist eine Maßnahme für ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2204/99 und Decision 1764/21.
Für Waren mit Ursprung ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 1801 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
1801 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Kapitel 18 („Kakao und Zubereitungen aus Kakao“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 1801 erfasst speziell „Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch, roh oder geröstet“.
Die Einreihung 1801 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.