Position 1801Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch, roh oder geröstet

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 1801
Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch, roh oder geröstet

Einfuhr (Import)

Drittlandzoll (MFN)

0%

Ergänzende Maßeinheit

Präferenzzölle

Land / AbkommenZollsatz
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0%

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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