Position 1803Kakaomasse, auch entfettet
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 1803 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 18 („Kakao und Zubereitungen aus Kakao“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Als Position bündelt 1803 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 1803
1803 bezeichnet „Kakaomasse, auch entfettet“ im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
1803 umfasst 2 Untercodes, darunter „nicht entfettet“ und „ganz oder teilweise entfettet“.
Die Einreihung 1803 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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