Position 1901Malzextrakt; Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grobgrieß, Feingrieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 40|GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Lebensmittelzubereitungen aus Waren der Positionen|0401|bis 0404, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 5|GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 1901 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 19 („Zubereitungen aus Getreide, Mehl, Stärke oder Milch; Backwaren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Als Position bündelt 1901 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 5,1 % und 12,8 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 1901
1901 bezeichnet „Malzextrakt; Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grobgrieß, Feingrieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 40 GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Lebensmittelzubereitungen aus Waren der Positionen 0401 bis 0404, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 5 GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen“ im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
1901 umfasst 3 Untercodes, darunter „Zubereitungen zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern, in Aufmachung für den Einzelverkauf“, „Mischungen und Teig, zum Herstellen von Backwaren der Position 1905“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 5,1 % und 12,8 %.
Die Einreihung 1901 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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