Unterposition 190240Couscous
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 190240 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 1902 („Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit Fleisch oder anderen Stoffen) oder in anderer Weise zubereitet, z. B. Spaghetti, Makkaroni, Nudeln, Lasagne, Gnocchi, Ravioli, Cannelloni; Couscous, auch zubereitet“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Als Unterposition bündelt 190240 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 6,4 % und 7,7 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 190240
190240 bezeichnet „Couscous“, eine Einreihung innerhalb der Position 1902 („Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit Fleisch oder anderen Stoffen) oder in anderer Weise zubereitet, z. B. Spaghetti, Makkaroni, Nudeln, Lasagne, Gnocchi, Ravioli, Cannelloni; Couscous, auch zubereitet“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
190240 umfasst 2 Untercodes, darunter „nicht zubereitet“ und „anderer“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 6,4 % und 7,7 %.
Die Einreihung 190240 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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