KN-Code 19024010nicht zubereitet
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 19024010 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 1902 („Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit Fleisch oder anderen Stoffen) oder in anderer Weise zubereitet, z. B. Spaghetti, Makkaroni, Nudeln, Lasagne, Gnocchi, Ravioli, Cannelloni; Couscous, auch zubereitet“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 7,7% + 24,60 EUR pro Dezitonne (100 kg). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| APS - Allgemeine Regelung | 4,2% + 24,60 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| Europäischer Wirtschaftsraum | 0% + 12,66 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| Y021Antrag auf EWR-Präferenzbehandlung | ||
| Färöer | 0% + 24,60 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung) | 0% + 24,60 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| Island | 0% + 12,66 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| Y019Antrag auf Präferenzbehandlung für Island | ||
| Libanon | 0% + 24,60 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| Norwegen | 0% + 12,66 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| Y020Antrag auf Präferenzbehandlung für Norwegen | ||
| Singapur | 0% | |
| Südafrika | 0% + 24,60 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| Syrien | 0% + 24,60 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| Tunesien | 0% + 24,60 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| Vietnam | 0% | |
| Algerien | 0% | |
Zollunion
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| Türkei | 0% + 24,60 EUR pro Dezitonne (100 kg) |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 19024010 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 19024010
19024010 bezeichnet „nicht zubereitet“, eine Einreihung innerhalb der Position 1902 („Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit Fleisch oder anderen Stoffen) oder in anderer Weise zubereitet, z. B. Spaghetti, Makkaroni, Nudeln, Lasagne, Gnocchi, Ravioli, Cannelloni; Couscous, auch zubereitet“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Zollunionszoll“ ist eine Maßnahme für Türkei hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 12 Maßnahmen für APS - Allgemeine Regelung, Europäischer Wirtschaftsraum, Färöer, GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung) u. a. hinterlegt. Als „Präferenzzollkontingent“ ist eine Maßnahme für Algerien hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 091023. Rechtsgrundlage: Regulation 2204/99, Decision 0142/96, Regulation 0978/12 u. a.
Für Waren mit Ursprung APS - Allgemeine Regelung, Europäischer Wirtschaftsraum, Färöer, GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung) u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 19024010 Nachweise wie Antrag auf EWR-Präferenzbehandlung, Antrag auf Präferenzbehandlung für Island und Antrag auf Präferenzbehandlung für Norwegen erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Island und Liechtenstein.
Für 19024010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
19024010 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 190240 („Couscous“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 19024010 erfasst speziell „nicht zubereitet“.
Die Einreihung 19024010 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.