Unterposition 200290andere
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 200290 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 2002 („Tomaten, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Als Unterposition bündelt 200290 insgesamt 6 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 20029011 | in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1|kg |
| 20029019 | in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1|kg oder weniger |
| 20029020 | mit einem Trockenmassegehalt von nicht weniger als 12|GHT, jedoch nicht mehr als 20|GHT |
| 20029041 | in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1|kg |
| 20029049 | in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1|kg oder weniger |
| 20029080 | mit einem Trockenmassegehalt von mehr als 34|GHT |
Häufige Fragen zu 200290
200290 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 2002 („Tomaten, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
200290 umfasst 6 Untercodes, darunter „in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg“, „in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger“ und „mit einem Trockenmassegehalt von nicht weniger als 12 GHT, jedoch nicht mehr als 20 GHT“ u. a.
Die Einreihung 200290 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.