KN-Code 20029019in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1|kg oder weniger
Gültig seit 01.01.1994
Die Zolltarifnummer 20029019 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 2002 („Tomaten, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Chile | 0% | |
| Israel | 0% | |
| Y864Aus dem Ursprungsnachweis geht hervor, dass die die Ursprungseigenschaft verleihende Herstellung nicht an einem Ort innerhalb der seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden Gebiete stattgefunden hat. | ||
| Türkei | 0% | |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 20029019 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 20029019
20029019 bezeichnet „in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger“, eine Einreihung innerhalb der Position 2002 („Tomaten, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Als „Präferenzzoll“ sind 2 Maßnahmen für Chile und Israel hinterlegt. Als „Präferenzzollkontingent“ ist eine Maßnahme für Türkei hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 090221. Rechtsgrundlage: Decision 3016/24, Decision 0855/09 und Regulation 1712/06.
Für Waren mit Ursprung Chile, Israel und Türkei sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 20029019 Nachweise wie Aus dem Ursprungsnachweis geht hervor, dass die die Ursprungseigenschaft verleihende Herstellung nicht an einem Ort innerhalb der seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden Gebiete stattgefunden hat. erforderlich sein.
Für 20029019 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
20029019 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 200290 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 20029019 erfasst speziell „in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger“.
Die Einreihung 20029019 ist im TARIC seit dem 01.01.1994 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.