Position 2005Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position|2006
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 2005 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 20 („Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder Anderen Pflanzenteilen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Als Position bündelt 2005 insgesamt 10 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 8,8 % und 19,2 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 2005
2005 bezeichnet „Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006“ im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
2005 umfasst 10 Untercodes, darunter „Gemüse, homogenisiert“, „Kartoffeln“ und „Erbsen (Pisum sativum)“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 8,8 % und 19,2 %.
Die Einreihung 2005 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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