Unterposition 200520Kartoffeln
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 200520 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 2005 („Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Als Unterposition bündelt 200520 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 8,8 % und 14,1 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 200520
200520 bezeichnet „Kartoffeln“, eine Einreihung innerhalb der Position 2005 („Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
200520 umfasst 3 Untercodes, darunter „in Form von Mehl, Grieß oder Flocken“, „in dünnen Scheiben, in Fett oder in Öl gebacken, auch gesalzen oder aromatisiert, in luftdicht verschlossenen Verpackungen, zum unmittelbaren Genuss geeignet“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 8,8 % und 14,1 %.
Die Einreihung 200520 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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