KN-Code 20059960Sauerkraut
Gültig seit 01.01.2007
Die Zolltarifnummer 20059960 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 2005 („Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Als KN-Code bündelt 20059960 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
Zolltarifnummern
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 2005996010 | Pulver, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Stärke |
| 2005996090 | andere |
Häufige Fragen zu 20059960
20059960 bezeichnet „Sauerkraut“, eine Einreihung innerhalb der Position 2005 („Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
20059960 umfasst 2 Untercodes, darunter „Pulver, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Stärke“ und „andere“.
Die Einreihung 20059960 ist im TARIC seit dem 01.01.2007 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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