Unterposition 200811Erdnüsse
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 200811 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 2008 („Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Als Unterposition bündelt 200811 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 12 % und 12,8 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 200811
200811 bezeichnet „Erdnüsse“, eine Einreihung innerhalb der Position 2008 („Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
200811 umfasst 4 Untercodes, darunter „Erdnussbutter“, „mehr als 1 kg“ und „geröstet“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 12 % und 12,8 %.
Die Einreihung 200811 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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