KN-Code 20081110Erdnussbutter
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 20081110 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 2008 („Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 12,8%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Algerien | 0% | |
| APS - Allgemeine Regelung | 8,9% | |
| Ceuta | 0% | |
| Chile | 2,9% | |
| Europäischer Wirtschaftsraum | 0% | |
| Y021Antrag auf EWR-Präferenzbehandlung | ||
| Kosovo | 0% | |
| Liechtenstein | 0% | |
| Melilla | 0% | |
| Schweiz | 0% | |
| Syrien | 0% | |
| Tunesien | 0% | |
Zollunion
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| Türkei | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 20081110 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 20081110
20081110 bezeichnet „Erdnussbutter“, eine Einreihung innerhalb der Position 2008 („Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Zollunionszoll“ ist eine Maßnahme für Türkei hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 11 Maßnahmen für Algerien, APS - Allgemeine Regelung, Ceuta, Chile u. a. hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2204/99, Decision 0142/96, Decision 0690/05 u. a.
Für Waren mit Ursprung Algerien, APS - Allgemeine Regelung, Ceuta, Chile u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 20081110 Nachweise wie Antrag auf EWR-Präferenzbehandlung erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Liechtenstein.
Für 20081110 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
20081110 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 200811 („Erdnüsse“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 20081110 erfasst speziell „Erdnussbutter“.
Die Einreihung 20081110 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.