Zolltarifnummer 2008119110geröstet
Gültig seit 01.01.2008
Die Zolltarifnummer 2008119110 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 2008 („Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0% | |
| U090Warenverkehrsbescheinigung EUR. 1 - Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED (vorbehaltlich der Bedingung, dass im Feld 7 der Vermerk "no cumulation applied" angekreuzt ist) über den Ursprung in der Europäischen Gemeinschaft im Rahmen des Abkommens zwischen der Europäische Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft | ||
| U091Erklärung auf der Rechnung - Erklärung auf der Rechnung EUR-MED (vorbehaltlich der Bedingung, dass in der Erklärung der Vermerk "no cumulation applied" enthalten ist) über den Ursprung in der Europäischen Gemeinschaft im Rahmen des Abkommens zwischen der Europäische Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft | ||
| Europäischer Wirtschaftsraum | 0% | |
| Y021Antrag auf EWR-Präferenzbehandlung | ||
| Island | ermäßigter Agrarteilbetrag | |
| Y019Antrag auf Präferenzbehandlung für Island | ||
| Liechtenstein | 0% | |
| Schweiz | 0% | |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 2008119110 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 2008119110
2008119110 bezeichnet „geröstet“, eine Einreihung innerhalb der Position 2008 („Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Als „Präferenzzoll“ sind 5 Maßnahmen für Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren, Europäischer Wirtschaftsraum, Island, Liechtenstein u. a. hinterlegt. Rechtsgrundlage: Decision 0045/05, Decision 0138/04 und Decision 1913/17.
Für Waren mit Ursprung Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren, Europäischer Wirtschaftsraum, Island, Liechtenstein u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 2008119110 Nachweise wie Warenverkehrsbescheinigung EUR. 1 - Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED (vorbehaltlich der Bedingung, dass im Feld 7 der Vermerk "no cumulation applied" angekreuzt ist) über den Ursprung in der Europäischen Gemeinschaft im Rahmen des Abkommens zwischen der Europäische Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Erklärung auf der Rechnung - Erklärung auf der Rechnung EUR-MED (vorbehaltlich der Bedingung, dass in der Erklärung der Vermerk "no cumulation applied" enthalten ist) über den Ursprung in der Europäischen Gemeinschaft im Rahmen des Abkommens zwischen der Europäische Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Antrag auf EWR-Präferenzbehandlung u. a. erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Liechtenstein.
Für 2008119110 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
2008119110 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 20081191 („mehr als 1 kg“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 2008119110 erfasst speziell „geröstet“.
Die Einreihung 2008119110 ist im TARIC seit dem 01.01.2008 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.