Zolltarifnummer 2008994970blanchierte Weinblätter der Gattung Karakishmish in Salzlake mit einem Gehalt an: -|Salz von mehr als 6 GHT, -|Säure ausgedrückt als Citronensäuremonohydrat von 0,1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,4 GHT, -|auch mit nicht mehr als 2000|mg/kg Natriumbenzoat gemäß CODEX STAN 192-1995 zur Verwendung bei der Herstellung von mit Reis gefüllten Weinblättern
Gültig seit 01.01.2013
Die Zolltarifnummer 2008994970 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 2008 („Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Einfuhr (Import)
Aussetzung + End-Use
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| N990EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 2008994970 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 2008994970
2008994970 bezeichnet „blanchierte Weinblätter der Gattung Karakishmish in Salzlake mit einem Gehalt an: - Salz von mehr als 6 GHT, - Säure ausgedrückt als Citronensäuremonohydrat von 0,1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,4 GHT, - auch mit nicht mehr als 2000 mg/kg Natriumbenzoat gemäß CODEX STAN 192-1995 zur Verwendung bei der Herstellung von mit Reis gefüllten Weinblättern“, eine Einreihung innerhalb der Position 2008 („Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Als „Autonomous suspension under end-use“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2605/25.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 2008994970 Nachweise wie EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 2008994970 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
2008994970 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 20089949 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der Beschaffenheit und der Zweckbestimmung der Ware; 2008994970 erfasst speziell „blanchierte Weinblätter der Gattung Karakishmish in Salzlake mit einem Gehalt an: - Salz von mehr als 6 GHT, - Säure ausgedrückt als Citronensäuremonohydrat von 0,1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,4 GHT, - auch mit nicht mehr als 2000 mg/kg Natriumbenzoat gemäß CODEX STAN 192-1995 zur Verwendung bei der Herstellung von mit Reis gefüllten Weinblättern“.
Die Einreihung 2008994970 ist im TARIC seit dem 01.01.2013 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.