Unterposition 200929anderer
Gültig seit 01.01.2002
Die Zolltarifnummer 200929 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 2009 („Saft aus Früchten, Nüssen (einschließlich Traubenmost und Kokosnusswasser) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Als Unterposition bündelt 200929 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 200929
200929 bezeichnet „anderer“, eine Einreihung innerhalb der Position 2009 („Saft aus Früchten, Nüssen (einschließlich Traubenmost und Kokosnusswasser) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
200929 umfasst 4 Untercodes, darunter „mit einem Wert von 30 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht“, „anderer“ und „mit einem Wert von 30 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 30 GHT“ u. a.
Die Einreihung 200929 ist im TARIC seit dem 01.01.2002 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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