Zolltarifnummer 2009419220Ananassaft -|nicht aus Konzentrat -|der Gattung Ananas -|mit einem Brixwert von 11|oder mehr, jedoch nicht mehr als 16|zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Getränkeindustrie
Gültig seit 01.01.2012
Die Zolltarifnummer 2009419220 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 2009 („Saft aus Früchten, Nüssen (einschließlich Traubenmost und Kokosnusswasser) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| Südafrika | 0% |
| Mexiko | 5,8% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 2009419220 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 2009419220
2009419220 bezeichnet „Ananassaft - nicht aus Konzentrat - der Gattung Ananas - mit einem Brixwert von 11 oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Getränkeindustrie“, eine Einreihung innerhalb der Position 2009 („Saft aus Früchten, Nüssen (einschließlich Traubenmost und Kokosnusswasser) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Als „Präferenzzoll“ ist eine Maßnahme für Südafrika hinterlegt. Als „Präferenzzollkontingent“ ist eine Maßnahme für Mexiko hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 091867. Rechtsgrundlage: Decision 1623/16 und Regulation 1362/00.
Für Waren mit Ursprung Südafrika und Mexiko sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 2009419220 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
2009419220 ist einer von 5 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 20094192 („zugesetzten Zucker enthaltend“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 2009419220 erfasst speziell „Ananassaft - nicht aus Konzentrat - der Gattung Ananas - mit einem Brixwert von 11 oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Getränkeindustrie“.
Die Einreihung 2009419220 ist im TARIC seit dem 01.01.2012 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.