Unterposition 200950Tomatensaft
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 200950 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 2009 („Saft aus Früchten, Nüssen (einschließlich Traubenmost und Kokosnusswasser) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Als Unterposition bündelt 200950 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 16 % und 16,8 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 200950
200950 bezeichnet „Tomatensaft“, eine Einreihung innerhalb der Position 2009 („Saft aus Früchten, Nüssen (einschließlich Traubenmost und Kokosnusswasser) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
200950 umfasst 2 Untercodes, darunter „zugesetzten Zucker enthaltend“ und „anderer“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 16 % und 16,8 %.
Die Einreihung 200950 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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