KN-Code 20096979anderer
Gültig seit 01.01.2002
Die Zolltarifnummer 20096979 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 2009 („Saft aus Früchten, Nüssen (einschließlich Traubenmost und Kokosnusswasser) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 22,4% + 27,00 EUR pro Hektoliter (100 l) + 20,60 EUR pro Dezitonne (100 kg). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren | 0% | |
| U088Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) | ||
| Ägypten | 0% | |
| APS - Allgemeine Regelung | 18,9% + 27,00 EUR pro Hektoliter (100 l) + 20,60 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0% | |
| Chile | 12,6% + 18,00 EUR pro Hektoliter (100 l) + 13,73 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| Ecuador | 27,00 EUR pro Hektoliter (100 l) + 20,60 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| Georgien | 0% | |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung) | 27,00 EUR pro Hektoliter (100 l) + 20,60 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| Israel | 0% | |
| Y864Aus dem Ursprungsnachweis geht hervor, dass die die Ursprungseigenschaft verleihende Herstellung nicht an einem Ort innerhalb der seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden Gebiete stattgefunden hat. | ||
| Japan | 0% | |
| Kanada | 0% | |
| Kolumbien | 27,00 EUR pro Hektoliter (100 l) + 20,60 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| Libanon | 27,00 EUR pro Hektoliter (100 l) + 20,60 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| Marokko | 0% | |
| Moldau, Republik | 0% | |
| Neuseeland | 0% | |
| Peru | 27,00 EUR pro Hektoliter (100 l) + 20,60 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Königreich Marokko andererseits zur Änderung der Protokolle Nr. 1 und Nr. 4 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits. | 0% | |
| Singapur | 0% | |
| Südkorea (Republik Korea) | 0% | |
| Türkei | 27,00 EUR pro Hektoliter (100 l) + 20,60 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| Ukraine | 0% | |
| Vietnam | 0% | |
| Zentralamerika | 27,00 EUR pro Hektoliter (100 l) + 20,60 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| Kolumbien | 0% | |
| Peru | 0% | |
| Türkei | 8,91 EUR pro Hektoliter (100 l) + 6,79 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
Einfuhrkontrollen
Declaration of subheading submitted to legal restrictions (unit price)
Herkunft: ERGA OMNES
Die Anmeldung dieses Warencodes ist nur möglich, wenn die Schwellenwerte (Nettogewicht/besondere Maßeinheit oder Wert/Nettogewicht oder Wert/besondere Maßeinheit) eingehalten werden. Falls nicht, sind die Werte zu überprüfen und gegebenenfalls zu berichtigen oder ein anderer Warencode ist anzumelden.
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Declaration of subheading submitted to legal restrictions (unit price) | ERGA OMNES |
Häufige Fragen zu 20096979
20096979 bezeichnet „anderer“, eine Einreihung innerhalb der Position 2009 („Saft aus Früchten, Nüssen (einschließlich Traubenmost und Kokosnusswasser) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 24 Maßnahmen für Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Ägypten, APS - Allgemeine Regelung, Besetzte palästinensische Gebiete u. a. hinterlegt. Als „Präferenzzollkontingent“ sind 3 Maßnahmen für Kolumbien, Peru und Türkei hinterlegt. Betroffene Zollkontingente: 097236, 097227 und 090214. Rechtsgrundlage: Regulation 2031/01, Decision 0037/17, Decision 0240/10 u. a.
Für Waren mit Ursprung Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Ägypten, APS - Allgemeine Regelung, Besetzte palästinensische Gebiete u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 20096979 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 20096979 Nachweise wie Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) und Aus dem Ursprungsnachweis geht hervor, dass die die Ursprungseigenschaft verleihende Herstellung nicht an einem Ort innerhalb der seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden Gebiete stattgefunden hat. erforderlich sein.
Für 20096979 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
20096979 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 200969 („anderer“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 20096979 erfasst speziell „anderer“.
Die Einreihung 20096979 ist im TARIC seit dem 01.01.2002 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.