Zolltarifnummer 2101209282mit einem Gehalt an zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker der Unterpositionen 1701 91 bis 1701 99 von 65|% oder mehr des Nettogewichts
Gültig seit 21.09.2017
Die Zolltarifnummer 2101209282 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 2101 („Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate; geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Island | 0% | |
| Liechtenstein | 0% | |
| Norwegen | 0% | |
| Schweiz | 0% | |
| Kanada | 0% | |
| C006Export permit (Beschluss (EU) 2017/37 des Rates (ABl. L 11)) | ||
| U062Verweis auf Anhang 5-A des Beschlusses (EU) 2017/37 des Rates (ABl. L 11) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 2101209282 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 2101209282
2101209282 bezeichnet „mit einem Gehalt an zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker der Unterpositionen 1701 91 bis 1701 99 von 65 % oder mehr des Nettogewichts“, eine Einreihung innerhalb der Position 2101 („Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate; geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Als „Präferenzzoll“ sind 4 Maßnahmen für Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz hinterlegt. Als „Präferenzzollkontingent“ ist eine Maßnahme für Kanada hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 098300. Rechtsgrundlage: Regulation 2842/72, Decision 0045/05, Regulation 1691/73 u. a.
Für Waren mit Ursprung Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 2101209282 Nachweise wie Export permit (Beschluss (EU) 2017/37 des Rates (ABl. L 11)) und Verweis auf Anhang 5-A des Beschlusses (EU) 2017/37 des Rates (ABl. L 11) erforderlich sein.
Für 2101209282 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
2101209282 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 21012092 („auf der Grundlage von Auszügen, Essenzen und Konzentraten aus Tee oder Mate“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 2101209282 erfasst speziell „mit einem Gehalt an zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker der Unterpositionen 1701 91 bis 1701 99 von 65 % oder mehr des Nettogewichts“.
Die Einreihung 2101209282 ist im TARIC seit dem 21.09.2017 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.