Unterposition 210210Hefen, lebend
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 210210 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 2102 („Hefen (lebend oder nicht lebend); andere Einzeller-Mikroorganismen, nicht lebend (ausgenommen Vaccine der Position 3002); zubereitete Backtriebmittel in Pulverform“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Als Unterposition bündelt 210210 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 12 % und 12 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 210210
210210 bezeichnet „Hefen, lebend“, eine Einreihung innerhalb der Position 2102 („Hefen (lebend oder nicht lebend); andere Einzeller-Mikroorganismen, nicht lebend (ausgenommen Vaccine der Position 3002); zubereitete Backtriebmittel in Pulverform“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
210210 umfasst 4 Untercodes, darunter „ausgewählte Mutterhefen (Hefekulturen)“, „getrocknet“ und „andere“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 12 % und 12 %.
Die Einreihung 210210 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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