KN-Code 21021039andere
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 21021039 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 2102 („Hefen (lebend oder nicht lebend); andere Einzeller-Mikroorganismen, nicht lebend (ausgenommen Vaccine der Position 3002); zubereitete Backtriebmittel in Pulverform“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 12%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| APS - Allgemeine Regelung | 8,5% | |
| Ceuta | 0% | |
| Chile | 2,8% | |
| Europäischer Wirtschaftsraum - Island | 0% | |
| Y021Antrag auf EWR-Präferenzbehandlung | ||
| Färöer | 0% | |
| Island | 0% | |
| Melilla | 0% | |
| Mexiko | 4,2% | |
| Norwegen | 0% | |
| Singapur | 0% | |
| Südafrika | 8,5% | |
| Syrien | 0% | |
| Vietnam | 1,5% | |
Zollunion
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| Türkei | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 21021039 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 21021039
21021039 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 2102 („Hefen (lebend oder nicht lebend); andere Einzeller-Mikroorganismen, nicht lebend (ausgenommen Vaccine der Position 3002); zubereitete Backtriebmittel in Pulverform“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Zollunionszoll“ ist eine Maßnahme für Türkei hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 13 Maßnahmen für APS - Allgemeine Regelung, Ceuta, Chile, Europäischer Wirtschaftsraum - Island u. a. hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2204/99, Decision 0142/96, Regulation 0978/12 u. a.
Für Waren mit Ursprung APS - Allgemeine Regelung, Ceuta, Chile, Europäischer Wirtschaftsraum - Island u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 21021039 Nachweise wie Antrag auf EWR-Präferenzbehandlung erforderlich sein.
Für 21021039 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
21021039 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 210210 („Hefen, lebend“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 21021039 erfasst speziell „andere“.
Die Einreihung 21021039 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.