Unterposition 210330Senfmehl, auch zubereitet, und Senf
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 210330 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 2103 („Zubereitungen zum Herstellen von Würzsoßen und zubereitete Würzsoßen; zusammengesetzte Würzmittel; Senfmehl, auch zubereitet, und Senf“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Als Unterposition bündelt 210330 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 0 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 210330
210330 bezeichnet „Senfmehl, auch zubereitet, und Senf“, eine Einreihung innerhalb der Position 2103 („Zubereitungen zum Herstellen von Würzsoßen und zubereitete Würzsoßen; zusammengesetzte Würzmittel; Senfmehl, auch zubereitet, und Senf“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
210330 umfasst 2 Untercodes, darunter „Senfmehl“ und „Senf (einschließlich zubereitetes Senfmehl)“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 0 %.
Die Einreihung 210330 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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