Zolltarifnummer 2104200011Mononatriumglutamat in Mischungen oder Lösungen mit einem Gehalt an Mononatriumglutamat von 50 GHT oder mehr in der Trockenmasse
Gültig seit 21.02.2020
Die Zolltarifnummer 2104200011 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 2104 („Zubereitungen zum Herstellen von Suppen oder Brühen; Suppen und Brühen; zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Einfuhr (Import)
Sonderzölle
| Maßnahme | Herkunft | Zollsatz |
|---|---|---|
| Endgültiger Anti-Dumping-Zoll | China | 39,7% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 2104200011 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 2104200011
2104200011 bezeichnet „Mononatriumglutamat in Mischungen oder Lösungen mit einem Gehalt an Mononatriumglutamat von 50 GHT oder mehr in der Trockenmasse“, eine Einreihung innerhalb der Position 2104 („Zubereitungen zum Herstellen von Suppen oder Brühen; Suppen und Brühen; zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Als „Endgültiger Anti-Dumping-Zoll“ ist eine Maßnahme für China hinterlegt. Als „Anti-Dumping/Ausgleichszoll — Statistik“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Anti-Dumping/Ausgleichszoll — Kontrolle“ ist eine Maßnahme für Türkei hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 0633/21, Regulation 1036/16 und Decision 0142/96.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: China.
Für 2104200011 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
2104200011 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 210420 („zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 2104200011 erfasst speziell „Mononatriumglutamat in Mischungen oder Lösungen mit einem Gehalt an Mononatriumglutamat von 50 GHT oder mehr in der Trockenmasse“.
Die Einreihung 2104200011 ist im TARIC seit dem 21.02.2020 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.