Unterposition 210690andere
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 210690 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 2106 („Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Als Unterposition bündelt 210690 insgesamt 7 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 21069020 | zusammengesetzte alkoholhaltige Zubereitungen der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art, ausgenommen solche auf der Basis von Riechstoffen |
| 21069030 | Isoglucosesirup |
| 21069051 | Lactosesirup |
| 21069055 | Glucose- und Maltodextrinsirup |
| 21069059 | andere |
| 21069092 | kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5|GHT Milchfett, 5|GHT Saccharose oder Isoglucose, 5|GHT Glucose oder Stärke enthaltend |
| 21069098 | andere |
Häufige Fragen zu 210690
210690 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 2106 („Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
210690 umfasst 7 Untercodes, darunter „zusammengesetzte alkoholhaltige Zubereitungen der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art, ausgenommen solche auf der Basis von Riechstoffen“, „Isoglucosesirup“ und „Lactosesirup“ u. a.
Die Einreihung 210690 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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