KN-Code 21069020zusammengesetzte alkoholhaltige Zubereitungen der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art, ausgenommen solche auf der Basis von Riechstoffen

Gültig seit 01.01.1996

Einordnung im Zolltarif
KN-Code 21069020
zusammengesetzte alkoholhaltige Zubereitungen der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art, ausgenommen solche auf der Basis von Riechstoffen

Die Zolltarifnummer 21069020 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 2106 („Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Als KN-Code bündelt 21069020 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.

Zolltarifnummern

CodeBeschreibung
2106902010mit einem Gehalt an zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker der Unterpositionen 1701 91 bis 1701 99 von 65|% oder mehr des Nettogewichts
2106902090andere

Häufige Fragen zu 21069020

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