Zolltarifnummer 2106909830andere
Gültig seit 21.09.2017
Die Zolltarifnummer 2106909830 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 2106 („Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Ägypten | 0% | |
| Chile | 2,7% + ermäßigter Agrarteilbetrag | |
| Ecuador | 0% | |
| Island | ermäßigter Agrarteilbetrag | |
| Y019Antrag auf Präferenzbehandlung für Island | ||
| Israel | 0% | |
| Y864Aus dem Ursprungsnachweis geht hervor, dass die die Ursprungseigenschaft verleihende Herstellung nicht an einem Ort innerhalb der seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden Gebiete stattgefunden hat. | ||
| Kolumbien | 0% | |
| Norwegen | ermäßigter Agrarteilbetrag | |
| Y020Antrag auf Präferenzbehandlung für Norwegen | ||
| Peru | 0% | |
| Zentralamerika | 0% | |
| Kanada | 0% | |
| C006Export permit (Beschluss (EU) 2017/37 des Rates (ABl. L 11)) | ||
| U062Verweis auf Anhang 5-A des Beschlusses (EU) 2017/37 des Rates (ABl. L 11) | ||
Sonderzölle
| Maßnahme | Herkunft | Zollsatz |
|---|---|---|
Ausfuhr (Export)
Für den Code 2106909830 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 2106909830
2106909830 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 2106 („Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Als „Präferenzzoll“ sind 9 Maßnahmen für Ägypten, Chile, Ecuador, Island u. a. hinterlegt. Als „Präferenzzollkontingent“ ist eine Maßnahme für Kanada hinterlegt. Als „Endgültiger Anti-Dumping-Zoll“ ist eine Maßnahme für China hinterlegt. Als „Anti-Dumping/Ausgleichszoll — Statistik“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Anti-Dumping/Ausgleichszoll — Kontrolle“ ist eine Maßnahme für Türkei hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 098302. Rechtsgrundlage: Decision 0240/10, Decision 3016/24, Decision 2369/16 u. a.
Für Waren mit Ursprung Ägypten, Chile, Ecuador, Island u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 2106909830 Nachweise wie Antrag auf Präferenzbehandlung für Island, Aus dem Ursprungsnachweis geht hervor, dass die die Ursprungseigenschaft verleihende Herstellung nicht an einem Ort innerhalb der seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden Gebiete stattgefunden hat., Antrag auf Präferenzbehandlung für Norwegen u. a. erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: China.
Für 2106909830 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
2106909830 ist einer von 15 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 21069098 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 2106909830 erfasst speziell „andere“.
Die Einreihung 2106909830 ist im TARIC seit dem 21.09.2017 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.