Zolltarifnummer 2204219313Coteaux d'Utique, Kelibia, Thibar, Mornag
Gültig seit 01.01.2010
Die Zolltarifnummer 2204219313 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 2204 („Wein aus frischen Weintrauben, einschließlich mit Alkohol angereicherter Wein; Traubenmost, ausgenommen solcher der Position 2009“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 13,10 EUR pro Hektoliter (100 l). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Tunesien | 2,60 EUR pro Hektoliter (100 l) | |
| U005Bescheinigung der Ursprungsangabe durch die zuständigen Behörden | ||
| C017Dokument VІ-1, mit dem Vermerk gemäß Verordnung (EU) 2018/273, Artikel 25 Absatz 2, versehen | ||
| C018Teildokument VI-2, mit dem Vermerk gemäß Verordnung (EU) 2018/273, Artikel 25 Absatz 2, versehen | ||
| Tunesien | 0% | |
| U005Bescheinigung der Ursprungsangabe durch die zuständigen Behörden | ||
| C017Dokument VІ-1, mit dem Vermerk gemäß Verordnung (EU) 2018/273, Artikel 25 Absatz 2, versehen | ||
| C018Teildokument VI-2, mit dem Vermerk gemäß Verordnung (EU) 2018/273, Artikel 25 Absatz 2, versehen | ||
Einfuhrkontrollen
Einfuhrkontrolle — Lebensmittelsicherheit
Herkunft: Tunesien
Zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr ist die Vorlage eines gemäß Verordnung (EU) Nr. 2018/273 ausgestellten Dokuments V I 1 oder Teildokuments V I 2 erforderlich.
Die Vorlage der Bescheinigung und des Analysebulletins ist nicht erforderlich bei Erzeugnissen mit Drittlandsursprung und -herkunft in Behältnissen von 10 Litern oder weniger, die etikettiert und mit einem nicht wieder verwendbaren Verschluss versehen sind, wenn die beförderte Gesamtmenge, die aus mehreren Einzelpartien bestehen kann, 100 Liter nicht übersteigt (Verordnung (EU) Nr. 2018/273 Artikel 21, ABl. L 58).
Declaration of subheading submitted to restrictions (import)
Herkunft: ERGA OMNES
Anmeldungen unter diesem Code sind nur zulässig, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Andernfalls ist ein anderer Code einzusetzen. Weinen aus frischen Weintrauben mit Ursprung in Tunesien mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung ist eine Bescheinigung, aus der der Ursprung hervorgeht, oder ein gemäß Artikel 50 (2) der Verordnung (EG) Nr. 555/2008 der Kommission ausgefüllter Vordruck V I 1 oder V I 2 beizufügen (Beschluss 98/238/EG, EGKS – Protokoll Nr. 1 über das EUROPA-MITTELMEER-ABKOMMEN zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits, Artikel 1 und 2 – ABl. L 97/1998)
Ausfuhr (Export)
Für den Code 2204219313 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 2204219313
2204219313 bezeichnet „Coteaux d'Utique, Kelibia, Thibar, Mornag“, eine Einreihung innerhalb der Position 2204 („Wein aus frischen Weintrauben, einschließlich mit Alkohol angereicherter Wein; Traubenmost, ausgenommen solcher der Position 2009“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ sind 2 Maßnahmen für alle Länder (ERGA OMNES) und Tunesien hinterlegt. Als „Zollkontingent (nicht-präferenziell)“ ist eine Maßnahme für Alle Drittländer hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ ist eine Maßnahme für Tunesien hinterlegt. Als „Präferenzzollkontingent“ ist eine Maßnahme für Tunesien hinterlegt. Betroffene Zollkontingente: 090097 und 091205. Rechtsgrundlage: Regulation 0948/09, Regulation 0218/07, Decision 0238/98 u. a.
Für Waren mit Ursprung Tunesien sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 2204219313 sind 2 Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahmen hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 2204219313 Nachweise wie Bescheinigung der Ursprungsangabe durch die zuständigen Behörden, Dokument VІ-1, mit dem Vermerk gemäß Verordnung (EU) 2018/273, Artikel 25 Absatz 2, versehen und Teildokument VI-2, mit dem Vermerk gemäß Verordnung (EU) 2018/273, Artikel 25 Absatz 2, versehen erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Tunesien, Russische Föderation, Vereinigtes Königreich und Weißrußland.
Für 2204219313 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
2204219313 ist einer von 11 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 22042193 („Weißwein“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 2204219313 erfasst speziell „Coteaux d'Utique, Kelibia, Thibar, Mornag“.
Die Einreihung 2204219313 ist im TARIC seit dem 01.01.2010 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.