Position 2204Wein aus frischen Weintrauben, einschließlich mit Alkohol angereicherter Wein; Traubenmost, ausgenommen solcher der Position|2009

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 2204
Wein aus frischen Weintrauben, einschließlich mit Alkohol angereicherter Wein; Traubenmost, ausgenommen solcher der Position|2009

Unterpositionen

CodeBeschreibung
220410Schaumwein
220421in Behältnissen mit einem Inhalt von 2|l oder weniger
220422in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 2|bis einschließlich 10|Litern
220429andere
220430anderer Traubenmost

Disclaimer

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