Zolltarifnummer 2204299651mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 22|% vol
Gültig seit 01.01.2010
Die Zolltarifnummer 2204299651 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 2204 („Wein aus frischen Weintrauben, einschließlich mit Alkohol angereicherter Wein; Traubenmost, ausgenommen solcher der Position 2009“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 1,75 EUR pro % vol Alkohol. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Südafrika | 0% | |
| Tunesien | 0,30 EUR pro % vol Alkohol | |
| Albanien | 0% | |
| Algerien | 0% | |
| Bosnien und Herzegowina | 0% | |
| Kosovo | 0% | |
| C014Dokument VІ-1 | ||
| C015Teildokument VI-2 | ||
| Nordmazedonien | 0% | |
| C014Dokument VІ-1 | ||
| C015Teildokument VI-2 | ||
| Serbien | 0% | |
| C014Dokument VІ-1 | ||
| C015Teildokument VI-2 | ||
| Tunesien | 0% | |
Einfuhrkontrollen
Einfuhrkontrolle — Lebensmittelsicherheit
Herkunft: Vereinigte Staaten
Zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr ist die Vorlage eines gemäß Verordnung (EU) Nr. 2018/273 ausgestellten Dokuments V I 1 oder Teildokuments V I 2 erforderlich.
Die Vorlage der Bescheinigung und des Analysebulletins ist nicht erforderlich bei Erzeugnissen mit Drittlandsursprung und -herkunft in Behältnissen von 10 Litern oder weniger, die etikettiert und mit einem nicht wieder verwendbaren Verschluss versehen sind, wenn die beförderte Gesamtmenge, die aus mehreren Einzelpartien bestehen kann, 100 Liter nicht übersteigt (Verordnung (EU) Nr. 2018/273 Artikel 21, ABl. L 58).
Ausfuhr (Export)
Für den Code 2204299651 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 2204299651
2204299651 bezeichnet „mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol“, eine Einreihung innerhalb der Position 2204 („Wein aus frischen Weintrauben, einschließlich mit Alkohol angereicherter Wein; Traubenmost, ausgenommen solcher der Position 2009“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 2 Maßnahmen für Südafrika und Tunesien hinterlegt. Als „Präferenzzollkontingent“ sind 7 Maßnahmen für Albanien, Algerien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo u. a. hinterlegt. Betroffene Zollkontingente: 091513, 091003, 091529, 091570, 091559, 091527 und 091209. Rechtsgrundlage: Regulation 0948/09, Decision 1623/16, Decision 0238/98 u. a.
Für Waren mit Ursprung Südafrika, Tunesien, Albanien, Algerien u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 2204299651 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 2204299651 Nachweise wie Dokument VІ-1 und Teildokument VI-2 erforderlich sein.
Für 2204299651 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
2204299651 ist einer von 10 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 22042996 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 2204299651 erfasst speziell „mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol“.
Die Einreihung 2204299651 ist im TARIC seit dem 01.01.2010 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.