Position 2206Andere gegorene Getränke (z. B. Apfelwein, Birnenwein, Met und Sake); Mischungen gegorener Getränke und Mischungen gegorener Getränke und nicht alkoholischer Getränke, anderweit weder genannt noch inbegriffen

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 2206
Andere gegorene Getränke (z. B. Apfelwein, Birnenwein, Met und Sake); Mischungen gegorener Getränke und Mischungen gegorener Getränke und nicht alkoholischer Getränke, anderweit weder genannt noch inbegriffen

Unterpositionen

CodeBeschreibung
22060010Tresterwein
22060031Apfelwein und Birnenwein
22060039andere
22060051Apfelwein und Birnenwein
22060059andere
22060081Apfelwein und Birnenwein
22060089andere

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