KN-Code 22060010Tresterwein
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 22060010 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 2206 („Andere gegorene Getränke (z. B. Apfelwein, Birnenwein, Met und Sake); Mischungen gegorener Getränke und Mischungen gegorener Getränke und nicht alkoholischer Getränke, anderweit weder genannt noch inbegriffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 1,30 EUR pro % vol Alkohol, mindestens 7,20 EUR pro Hektoliter (100 l). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| APS - Allgemeine Regelung | 0,00 EUR pro % vol Alkohol |
| Chile | 0,00 EUR pro % vol Alkohol |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung) | 0,00 EUR pro % vol Alkohol |
| Neuseeland | 0,32 EUR pro % vol Alkohol, mindestens 1,80 EUR pro Hektoliter (100 l) |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 22060010 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 22060010
22060010 bezeichnet „Tresterwein“, eine Einreihung innerhalb der Position 2206 („Andere gegorene Getränke (z. B. Apfelwein, Birnenwein, Met und Sake); Mischungen gegorener Getränke und Mischungen gegorener Getränke und nicht alkoholischer Getränke, anderweit weder genannt noch inbegriffen“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 4 Maßnahmen für APS - Allgemeine Regelung, Chile, GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung) und Neuseeland hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2204/99, Regulation 0978/12, Decision 3016/24 u. a.
Für Waren mit Ursprung APS - Allgemeine Regelung, Chile, GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung) und Neuseeland sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 22060010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
22060010 ist einer von 7 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 2206 („Andere gegorene Getränke (z. B. Apfelwein, Birnenwein, Met und Sake); Mischungen gegorener Getränke und Mischungen gegorener Getränke und nicht alkoholischer Getränke, anderweit weder genannt noch inbegriffen“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 22060010 erfasst speziell „Tresterwein“.
Die Einreihung 22060010 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.