Unterposition 220710Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80|%|vol oder mehr, unvergällt
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 220710 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 2207 („Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr, unvergällt; Ethylalkohol und Branntwein mit beliebigem Alkoholgehalt, vergällt“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Als Unterposition bündelt 220710 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 2207100011 | aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellter Ethylalkohol (siehe Anhang I des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union), ausgenommen Erzeugnisse mit einem Wassergehalt von mehr als 0,3 % (m/m) gemessen nach der Norm DIN EN15376 |
| 2207100019 | andere |
| 2207100090 | andere |
Häufige Fragen zu 220710
220710 bezeichnet „Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr, unvergällt“, eine Einreihung innerhalb der Position 2207 („Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr, unvergällt; Ethylalkohol und Branntwein mit beliebigem Alkoholgehalt, vergällt“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
220710 umfasst 3 Untercodes, darunter „aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellter Ethylalkohol (siehe Anhang I des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union), ausgenommen Erzeugnisse mit einem Wassergehalt von mehr als 0,3 % (m/m) gemessen nach der Norm DIN EN15376“, „andere“ und „andere“.
Die Einreihung 220710 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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