Zolltarifnummer 2207100090andere
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 2207100090 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 2207 („Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr, unvergällt; Ethylalkohol und Branntwein mit beliebigem Alkoholgehalt, vergällt“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Ceuta | 0% | |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung) | 0% | |
| Melilla | 0% | |
| Pakistan | 0% | |
| Y999Nachweis, dass die Erzeugnisse zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung 2025/1206 bereits auf dem Weg in die Union sind, sofern die Bestimmung dieser Erzeugnisse nicht geändert werden kann | ||
| Syrien | 0% | |
| Tunesien | 0% | |
| Norwegen | 0% | |
Zollunion
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| Türkei | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 2207100090 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 2207100090
2207100090 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 2207 („Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr, unvergällt; Ethylalkohol und Branntwein mit beliebigem Alkoholgehalt, vergällt“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Als „Zollunionszoll“ ist eine Maßnahme für Türkei hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 6 Maßnahmen für Ceuta, GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung), Melilla, Pakistan u. a. hinterlegt. Als „Präferenzzollkontingent“ ist eine Maßnahme für Norwegen hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 090771. Rechtsgrundlage: Decision 0142/96, Accession act 0001/85, Regulation 0978/12 u. a.
Für Waren mit Ursprung Ceuta, GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung), Melilla, Pakistan u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 2207100090 Nachweise wie Nachweis, dass die Erzeugnisse zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung 2025/1206 bereits auf dem Weg in die Union sind, sofern die Bestimmung dieser Erzeugnisse nicht geändert werden kann erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Pakistan.
Für 2207100090 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
2207100090 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 220710 („Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr, unvergällt“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 2207100090 erfasst speziell „andere“.
Die Einreihung 2207100090 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.