Position 2208Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80|%|vol, unvergällt; Branntwein, Likör und andere alkoholhaltige Getränke
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 2208 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 22 („Getränke, Alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Als Position bündelt 2208 insgesamt 7 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 0 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 2208
2208 bezeichnet „Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80 % vol, unvergällt; Branntwein, Likör und andere alkoholhaltige Getränke“ im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
2208 umfasst 7 Untercodes, darunter „Branntwein aus Wein oder Traubentrester“, „Whisky“ und „Rum und anderer Branntwein, gewonnen durch Destillieren vergorener Zuckerrohrerzeugnisse“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 0 %.
Die Einreihung 2208 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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