Unterposition 220820Branntwein aus Wein oder Traubentrester
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 220820 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 2208 („Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80 % vol, unvergällt; Branntwein, Likör und andere alkoholhaltige Getränke“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Als Unterposition bündelt 220820 insgesamt 12 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 220820
220820 bezeichnet „Branntwein aus Wein oder Traubentrester“, eine Einreihung innerhalb der Position 2208 („Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80 % vol, unvergällt; Branntwein, Likör und andere alkoholhaltige Getränke“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
220820 umfasst 12 Untercodes, darunter „Cognac“, „Armagnac“ und „Brandy de Jerez“ u. a.
Die Einreihung 220820 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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